Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Online-Gutscheinen

Allgemeines

Der Vertrag kommt mit Wanderhotels e.V., Südtiroler Platz 2/3. Stock, 9900 Lienz zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Zum Einkauf in unserem Internet-Shop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.

Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung

Die auf der Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches durch Wanderhotels e.V. innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail anzunehmen berechtigt ist, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande. Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine durch Wanderhotels e.V. versendet. Um Versandkosten zu sparen können die gekauften Gutscheine auch mit Kreditkarte oder Sofort Überweisung bezahlt werden, in welchem Fall die Gutscheine kostenlos via E-Mail versendet und vom Kunden ausgedruckt werden können. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung per Post versendet. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei Wanderhotels e.V. eingelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit und Wanderhotels e.V. ist berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.

Gutscheine

Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Wanderhotels e.V. mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im INCERT Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen durch Wanderhotels e.V. abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Wanderhotels e.V. das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Wanderhotels e.V. sind nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Wertgutscheine der Wanderhotels e.V. können nur in aktuellen Mitgliedsbetrieben eingelöst werden. In aus der Gruppe ausgeschiedenen Hotels, kann der Wert weder gutgeschrieben noch gegengerechnet werden. Sollten die Wanderhotels e.V. aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos.

Gültigkeit, Gültigkeitsdauer

Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.

Barablöse, Rechnungslegung

Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.

Sicherheitsgarantie, Datenschutz

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung im Internet lesen. Um für die zusätzliche Sicherheit im Gutscheinshop zu sorgen, wenden wir eine Reihe von zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen an. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet.

Verlust

Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch Wanderhotels e.V. geleistet werden.

Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Landesgericht in Österreich.

Informationen zur Onlinebuchung und dem Reisevermittlungsvertrag

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass der Tourismusverein „Wanderhotels in Europa“, e.V. den Service einer direkten Online-Buchbarkeit auf dieser Webseite lediglich im Sinne eines Reisevermittlungsvertrags zur Verfügung stellt.

Der Reisevermittlungsvertrag:

  • Ist ein Vertrag zwischen einem Reisenden (in diesem Fall Ihnen) und einem Reisevermittler (in diesem Fall der Tourismusverein „Wanderhotels in Europa“, e.V.)
  • Es kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag iSd§§1002 ff ABGB zum Tragen.
  • Vertragsgegenstand ist die ordnungsgemäße Vermittlung einer Reise bzw. Reiseleistung (beispielsweise die Vermittlung einer Hotelnächtigung).
  • Reisevermittlung ist gegeben, wenn sich der Reisevermittler lediglich verpflichtet, einen Anspruch auf Leistungen anderer zu besorgen, die ihrerseits im eigenen Namen und nicht als Gehilfen des Reisevermittlers tätig werden; der Reisevermittler stellt somit unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen dem Reisenden (Ihnen) und dem Reiseveranstalter (in diesem Fall den offiziellen Mitgliedsbetrieben des Tourismusvereins „Wanderhotels in Europa“, e.V.) her VwGH 6.4.2005, 2004/04/0058.
  • Der Reisevermittler hat für die sorgfältige Auswahl des Reiseveranstalters bzw. (bei Einzelleistungen) der Leistungserbringer zu sorgen und seinen Informationspflichten gegenüber dem Reisenden nachzukommen. Der Reisevermittler haftet gegenüber dem Reisenden auch nur in diesem Umfang und nicht wie der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise.
  • Ordnungsgemäße Vermittlung einer Reise bzw. Reiseleistung bedeutet, dass der Reisevermittler einen leistungsfähigen und leistungsbereiten Reiseveranstalter/Leistungsträger zu finden hat. Leistungsfähig bedeutet, dass ein Veranstalter, Beförderer, Beherberger, etc. ausgewählt wird, der tatsächlich befugt und in der Lage ist, die vom Kunden gewünschten Leistungen zu erbringen. Das setzt voraus, dass der Reisevermittler die notwendigen Informationen über den ausgewählten Reiseveranstalter einholt, aufgrund derer er Schlüsse auf die Qualität der zu erbringenden Reiseleistung ziehen kann.
  • Der Reisevermittler schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung der Reise/Reiseleistungen, nicht aber die Leistungserbringung selbst. Diese wird vom jeweils vermittelten Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringer (z.B. Airline bei einem Beförderungsvertrag, Hotel bei einem Beherbergungsvertrag,..) geschuldet.
  • Definition eines Reisevermittlers gemäß §2 Abs 8 PRG: „Ein Reisevermittler ist ein vom Reiseveranstalter verschiedener Unternehmer, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen vertraglich zusagt oder anbietet.“
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